Volksbegehren Artenschutz 7/20

Rotpelzige Sandbiene [Andrena fulva]  (BUND Pfinztal)

Das unter dem Titel "Rettet die Bienen" im vergangenen Herbst gestartete und vom BUND unterstützte Volksbegehren zum Erhalt unserer Artenvielfalt lief bald darauf nur noch auf Sparflamme, weil sich die Initiatoren mit der Landesregierung und Vertretern der Landwirtschaftsverbände auf einen Kompromiss (das sogenannte Eckpunktepapier) einigten.
Das Eckpunktepapier wurde dann in einen Gesetzentwurf überführt, im Juli 2020 hat der Landtag von Baden-Württemberg diesen Entwurf als Gesetz beschlossen..

Während die Forderung des Volksbegehrens nach Ausbau und Förderung des ökologischen Landbaus im Gesetz weitgehend übernommen wurde, bleibt die im Gesetz angestrebte Verringerung des Pestizideinsatzes in der Landwirtschaft leider deutlich hinter den Forderungen des Volksbegehrens zurück. Insbesondere das geforderte Pestizidverbot in Schutzgebieten wurde nur sehr eingeschränkt übernommen.
Umgesetzt wird in dem Gesetz der gesetzliche Schutz von Streuobstbeständen.

In einigen Punkten geht das Gesetz auch über die Forderungen des Volksbegehrens hinaus. So soll ein öffentlich einsehbares Kataster aller von den Gemeinden festgesetzten Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft geschaffen werden, und es wird unzweifelhaft klargestellt, dass Schotterflächen in Privatgärten gemäß der Landesbauordnung verboten sind.
Gesetzentwurf
Begründung zum Gesetzentwurf