Vogelschutz
Auf Pfinztaler Gemarkung findet man an die 100 verschiedene Vogelarten. Viele von ihnen, so zum Beispiel Kohlmeise, Blaumeise, Tannenmeise, Kleiber, Gartenbaumläufer, Star, Hohltaube, Haus- und Feldsperling, Trauerschnäpper und Grauschnäpper brüten in Höhlen. Natürlicherweise nutzen sie dazu verlassene Spechthöhlen. Da jedoch in unserer aufgeräumten Landschaft immer weniger alte Bäume mit solchen natürlichen Höhlen stehen bleiben, sind diese Vögel heutzutage auf Unterstützung durch künstliche Nisthilfen angewiesen.
Der BUND Pfinztal betreut schon seit 1985 zunächst ca. 50, seit 1992 ca. 200 Nistkästen, die nach Absprache mit der Gemeinde hauptsächlich auf gemeindeeigenen Grundstücken aufgehängt wurden. Die Kästen sind gekennzeichnet, und wurden aus Spendengeldern von Vereinen, Firmen und Privatpersonen finanziert. Es handelt sich um Kästen mit verschieden großen Einfluglöchern, die von den unterschiedlichsten Vogelarten genutzt werden können.
Der Kleiber besetzt allerdings gerne auch Kästen, die eigentlich für größere Vögel gedacht sind - und mauert dann das Einflugloch so weit mit Lehm zu, dass keine größeren Vögel als er selbst mehr hinein können.
Wer für den Vogelschutz auf eigenem Grundstück selbst Nistkästen aufhängen will, sollte folgendes beachten:
Die ideale Aufhänge-Höhe ist bei ca. 3-5 m.
Die Befestigungen können mit Draht an einem Ast oder mit Aluminium-Nägeln (keine Kupfer- oder Eisennägel) erfolgen. Das Flugloch sollte sich entgegen der Wetterseite befinden, also nach Osten zeigen.
Die Nisthöhlen sollten an Bäumen aufgehängt werden.
Halbhöhlen, z.B. für Rotschwänzchen, sollten bevorzugt an Hauswänden angebracht werden; das Flugloch sollte gegen Regennässe und der Nistkasten gegen starken Sonnenschein geschützt sein.
Flugloch-Größe:
- 26-28mm = Blaumeise, Haubenmeise, Sumpfmeise, Tannenmeise
- 32-34mm = Kohlmeise, Grauschnäpper, Trauerschnäpper, Kleiber, Sperlinge
- 47-50mm = Gartenrotschwanz, Hausrotschwanz, Star, Hohltaube
- 70-80mm = Wiedehopf, Zwergohreule, Steinkauz, Dohle, Rauhfußkauz
Verpflichtung nach dem Aufhängen:
Ein aufgehängter Nistkasten sollte in den Folgejahren einmal im Jahr, in den Wintermonaten, gereinigt werden! Anhand des dabei vorgefundenen Nistmaterials kann man in vielen Fällen bestimmen, welche Vogelart dort gebrütet hat.
Die Säuberung der Nistkästen ist notwendig, damit keine Parasiten in den alten Nestern überwintern können, die den Jungvögeln im nächsten Jahr das Leben schwer machen.
Vogelfütterung
Was es zu beachten gilt, wenn man Vögel füttert.