BUND Ortsgruppe Pfinztal
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BUND Ortsgruppe Pfinztal

Planfeststellungsverfahren B 293

In federführend von der BUND-Ortsgruppe Pfinztal ausgearbeiteten Stellungnahmen kritisieren die Natur- und Umweltschutzverbände BUND, LNV und NABU die Planungen der B 293 – Ortsumfahrungen Berghausen und Jöhlingen als obsolet und rechtlich unzulässig.
Es handelt sich nach Ansicht der Naturschutzverbände um jahrzehntealte, antiquierte Planungen, die der insbesondere zum Erreichen der Klimaschutzziele notwendigen Mobilitätswende konträr entgegenstehen und die in mehreren Punkten gegen geltendes (Umwelt-)Recht verstoßen.
Die Planrechtfertigung nach dem Fernstraßenausbaugesetz auf Grundlage des vor fünf Jahren aufgestellten Bundesverkehrswegeplan 2030 ist schon deshalb als hinfällig anzusehen, weil die B 293 bei Pfinztal und Walzbachtal praktisch keine Fernstraßenfunktion hat, sondern fast ausschließlich dem lokalen und regionalen Verkehr dient. Deutlich belegt wird dies durch die Tatsache, dass seit 2015 auf der Strecke ein Durchfahrtsverbot für den weiträumigen Schwerlastverkehr gilt.

Insbesondere im Licht des Klimaschutz-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 steht die Planung auch im Widerspruch zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung; ein Straßenneubau, der den individuellen Kfz-Verkehr erleichtert und fördert, muss gerade hier, wo gleichzeitig Planungen für den zweigleisigen Ausbau der parallel verlaufenden S4-Stadtbahnstrecke Karlsruhe-Bretten-Heilbronn bestehen, als kontraproduktiv zu dem Ziel einer weiteren Verlagerung des Individualverkehrs auf den ÖPNV bewertet werden.

Offensichtlich fehlerhaft sind die vorgelegten Verkehrsprognosen. Wenn der Verkehr in der Region, wie es im Planwerk heißt, von 2006 bis 2018 um ca. 5 % abgenommen hat, so erscheint es als völlig unplausibel, dass für die kommenden Jahre, bis 2035, eine Wiederzunahme um ca. 22 % vorhergesagt wird. Zu erwarten ist vielmehr eine weitere Verkehrsabnahme, nicht nur in Fortsetzung des Trends der vergangenen Jahre, sondern noch verstärkt durch zunehmendes Home-Office, Verbreitung von E-Bikes und Ausbau des ÖPNV. Ohnehin ist es als Unding zu werten, wenn im Jahr 2021 eine Verkehrsprognose für das Jahr 2035 auf Basis einer Verkehrsanalyse aus dem Jahr 2006 vorgelegt wird – mit Lärmberechnungen aus dem Jahr 2009, die unter anderem noch nicht berücksichtigen, dass auf den Ortsdurchfahrten sowohl von Berghausen als auch von Jöhlingen inzwischen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 statt 50 km/h gilt.

Richtig prognostiziert wird in den Planungsunterlagen allerdings wohl, dass durch den geplanten Straßenbau in Berghausen lediglich für die Anwohner der B 293 im Abschnitt zwischen der Einmündung der Wöschbacher Straße und dem Ortsausgang Richtung Jöhlingen eine spürbare Lärmminderung kommen würde. Denn der gesamte Durchgangsverkehr aus Wöschbach und aus Richtung Söllingen/Kleinsteinbach verbleibt auf dem übrigen Abschnitt der B 293 und auf der B 10, der Karlsruher Straße.

Schwere Planungsmängel finden sich auch in der Berücksichtigung des Artenschutzes. Insbesondere für Fledermäuse – unter anderem wurde im Bereich der geplanten Trassen das vom Aussterben bedrohte Graue Langohr nachgewiesen -, aber auch für Vögel, Reptilien (Zauneidechse und Schlingnatter) und Amphibien, so den streng geschützten Springfrosch, entstünde auf den neuen Straßenstrecken ein signifikant erhöhtes, unzulässiges Tötungsrisiko. Die dagegen vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen sind unzureichend; die Pflanzung großkroniger Bäume etwa, die als Leitstrukturen die Fledermäuse vom zu niedrigen Überfliegen der Straßen abhalten sollen, könnten diese Wirkung erst in 20 – 30 Jahren, wenn wirklich große Kronen ausgebildet wären, entfalten; bis dahin wären die betroffenen Fledermauspopulationen vermutlich durch das erhöhte Kollisionsrisiko stark dezimiert, wenn nicht ausgelöscht.

Insgesamt stünden den vorgesehenen großen Eingriffen in Natur und Landschaft, insbesondere im Landschaftsschutzgebiet und Flächenhaften Naturdenkmal „Attental“ bei Jöhlingen, sowie den klimaschädlichen zusätzlichen CO2-Emissionen durch zusätzlich induzierten Verkehr auf den neuen Straßen und durch den Energieverbrauch beim Straßenbau bzw. bei der Produktion der Baustoffe, viel zu geringe zu erwartenden Verkehrs- und Lärmminderungen in den Ortsdurchfahrten gegenüber.

Die vollständigen Stellungnahmen können Sie hier herunterladen:
Stellungnahme Planfeststellungsverfahren B 293 Ortsumfahrung Berghausen.
Stellungnahme Planfeststellungsverfahren B 293 Ortsumfahrung Jöhlingen.