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Jeder kennt die Situation: Wegen der aufdringlichen Wespen können Kaffee und Kuchen im Freien nicht genossen werden. Haben sich die Wespen im Haus eingenistet, stellt sich die Frage: Feuerwehr? Polizei? Wer ist eigentlich Ansprechpartner, wenn Wespen oder Hornissen all zu aufdringlich werden? Eine im Sommer häufig gestellte Frage, die wir mit der vorliegenden Info-Seite beantworten möchten. Die Tiere gehören
zu den staatenbildenden Faltenwespen, die mit 9 Arten bei uns vertreten
sind. Alle tragen die typische schwarz-gelbe Zeichnung und sind schwer
zu unterscheiden. Nur die Hornisse
ist aufgrund ihrer Größe von ca. 2,5cm und der rotbraunen Färbung
von Kopf bis Brust sofort zu erkennen. Drei Wespenarten können aufgrund
ihrer Lebensweise und möglichen Volkstärke dem Menschen lästig
werden: die Deutsche Wespen, die Gemeine Wespe und die Hornisse. Letztere
vor allem deshalb, weil sie bis in die späte Nacht hinein aktiv ist
und, angelockt durch Licht, in Wohnungen fliegt. Da sie ein sehr großes
Insekt ist, flößt sie vielen Menschen Angst ein. Eigentlich
zu unrecht: Hornissen sind nicht angriffslustig, sie weichen Menschen
eher aus und umfliegen ihn nicht, wie die Deutsche und Gemeinde Wespe
auf der Suche nach Nahrung manchmal tun. Deutsche und Gemeine Wespe, sowie
die Hornisse, legen ihre Nester
in dunklen Hohlräumen an, manchmal in Rollladenkästen, unter
Dachziegeln, auf den Dachboden oder in Gartenhäuschen. Die Lage des
Nestes gibt Aufschluss darüber, um welche Wespenart es sich handelt.
Alle frei nistenden Arten werden nicht lästig, schon weil die Zahl
der Insekten in den Völkern klein bleibt. Sie sollten unbedingt geschont
werden. Wespen- und Hornissenvölker haben nur einen Sommer lang Bestand. Nachdem Anfang Mai eine in Starre überwinternde Königin einen geeigneten Nistplatz gefunden hat, entwickelt sich das Volk innerhalb der folgenden Wochen bis zum Maximum im August bis September –bemerkt werden sie oft erst dann – und stirbt im Herbst bereits wieder ab. Das Nest wird im folgenden Jahr nicht wieder verwendet. Nur Jungköniginnen überwintern an einem geschützten Ort und suchen sich im folgenden Jahr einen neuen Nistplatz. Der Lebenszyklus beginnt von Neuem. Gefahr durch Hornissen und Wespen ? Die Volksweisheit, drei Stiche der Hornisse töten einen Menschen, sieben ein Pferd, ist falsch. Der Stich ist nicht gefährlicher als der einer Honigbiene oder Wespe. Gesunde Menschen, auch Kinder, sind weder durch Hornissen- noch Wespen- oder Bienenstiche lebensbedrohlich gefährdet. In Ausnahmefällen reagieren Menschen allergisch gegen Wespen-, Hornissen- und Bienengift, dann ich nach einem Stich unverzüglich notärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In jedem Fall sollte genau geprüft werden, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Meist lässt sich mit ein wenig Umsicht die kurze Zeit mit den Tieren leben. Vor einer Umsiedlung , oder gar Vernichtung der Tiere, sind andere Möglichkeiten zu bedenken: Fliegendraht vor den Fenstern verhindert das Einfliegen und schützt gleichzeitig vor Stechmücken. Eine Stellwand kann die Ein- und Ausflugschneise günstig verändern. Mit etwas Fantasie wird der Naturfreund in vielen Fällen Problemsituationen entschärfen, ohne die Tiere beseitigen zu müssen. Beseitigung nur in Ausnahmefällen Muss wirklich gehandelt werden, stehen sachkundige Berater mit Rat und Tat zur Seite. Zuständig beim BUND Pfinztal für die Umsiedlung von Hornissen und Wespen/Bienen ist Thomas Heiduck . Er siedelt fachmännisch und schnell die Hornissenvölker um. Weitere Ansprechpartner bei Problemen mit Hornissen, Wespen und Bienen sind Thomas Lauber und Alice Leist . Alle heimischen Tiere genießen einen allgemeinen Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Danach dürfen Tiere nicht ohne vernünftigen Grund gefangen oder getötet werden. Von den 9 Wespenarten ist nur die Hornisse darüber hinaus geschützt: Es ist verboten, ihr nachzustellen, sie fangen oder zu töten. Auch ihre Wohnstätten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Kaum ein Gesetz ohne Ausnahme: In Härtefällen kann die höhere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Befreiungen von den Verbotsbestimmungen erteilen. Nahe
Verwandte der Wespen: Manchmal
werden sogar Wildbienen oder Hummeln als Bedrohung empfunden. Sie sind
allesamt gesetzlich geschützt und zeichnen sich durch Harmlosigkeit
und Friedlichkeit gegenüber dem Menschen aus. Sie sind unbedingt
zu schonen. |
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